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   OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/2005, 3 Ausl 147/05   

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https://dejure.org/2006,6187
OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/2005, 3 Ausl 147/05 (https://dejure.org/2006,6187)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.2006 - 3 Ausl 147/2005, 3 Ausl 147/05 (https://dejure.org/2006,6187)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 2006 - 3 Ausl 147/2005, 3 Ausl 147/05 (https://dejure.org/2006,6187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auslieferung zur Vollstreckung eines tschechischen Abwesenheitsurteils: Bewilligungsvorbehalt zur Gewährleistung des Rechts auf ein neues Gerichtsverfahren

  • openjur.de

    Auslieferung: Vollstreckung eines tschechischen Abwesenheitsurteils; Aufnahme von Vorbehalten in die Bewilligung

  • Judicialis

    2. ZP EuAlÜbk Art. 3 Abs. 1; ; tschechStPO § 306a; ; tschechStPO § 388

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Verfolgten bei Auslieferung zurVollstreckung eines tschechischen Abwesenheitsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Auslieferung an Tschechien unter Vorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Auslieferungshaftbefehls mit Vorbehalt betreffend Artikel 3 Abs. 1 Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen; Auslieferung zur Vollstreckung eines tschechischen Abwesenheitsurteils; Menschenrechtliche Bedenken bei der ...

  • lexisnexis.de (Pressemitteilung)

    Auslieferung an Tschechien unter Vorbehalt

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 693
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 28.08.1998 - 1 AK 14/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/05
    Der Senat hat keinen Anlass anzunehmen, dass sich die tschechischen Gerichte dem verschließen (s. demgegenüber zur problematischen italienischen Rechtspraxis OLG Karlsruhe StV 1999, 268, 270).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/05
    Da das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 das Europäische Haftbefehlsgesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1748) für insgesamt verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, kommt eine Anwendung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Überstellungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (RbEuHb, ABl. EG Nr. L 190 v. 18. Juli 2002 S. 1) nicht in Betracht.
  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/05
    Dies zwingt die tschechischen Gerichte zu einer menschenrechtskonformen Auslegung (s. zur ähnlichen Problematik in Italien BGH JZ 2002, 464, 465), die um so näher liegt, als § 306a Abs. 2 Satz 2 tschechStPO ausdrücklich "internationale Verträge", an die die Tschechische Republik gebunden ist, nennt.
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/05
    1/05 = NJW 2005, 1522, 1523 hat der Senat für § 80 Abs. 1 IRG i.d.F. des EuHbG eine "bedingte Zulässigerklärung" für unvereinbar mit BGHSt 27, 266 (269) gehalten und auch ein in Aussicht gestellte "Begleitschreiben" der Bewilligungsbehörden nicht genügen lassen (a.A. z.B. OLG Karlsruhe NJW 2005, 838), sondern eine ausdrückliche und völkerrechtlich verbindliche Zusicherung des ersuchenden Staats für erforderlich gehalten.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/05
    1/05 = NJW 2005, 1522, 1523 hat der Senat für § 80 Abs. 1 IRG i.d.F. des EuHbG eine "bedingte Zulässigerklärung" für unvereinbar mit BGHSt 27, 266 (269) gehalten und auch ein in Aussicht gestellte "Begleitschreiben" der Bewilligungsbehörden nicht genügen lassen (a.A. z.B. OLG Karlsruhe NJW 2005, 838), sondern eine ausdrückliche und völkerrechtlich verbindliche Zusicherung des ersuchenden Staats für erforderlich gehalten.
  • BGH, 29.09.1977 - 4 ARs 16/77

    Anordnung einer Auslieferungshaft - Zulässigkeit der Auslieferung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/05
    1/05 = NJW 2005, 1522, 1523 hat der Senat für § 80 Abs. 1 IRG i.d.F. des EuHbG eine "bedingte Zulässigerklärung" für unvereinbar mit BGHSt 27, 266 (269) gehalten und auch ein in Aussicht gestellte "Begleitschreiben" der Bewilligungsbehörden nicht genügen lassen (a.A. z.B. OLG Karlsruhe NJW 2005, 838), sondern eine ausdrückliche und völkerrechtlich verbindliche Zusicherung des ersuchenden Staats für erforderlich gehalten.
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